Diesmal: Pfannekuchen-Calzone (für 2 Personen).
Dazu benötigt Ihr 4 Eier, 1/8 l Milch, Sprudel, 3 Tassen Mehl, 400 g Pilze,
4 Zwiebeln, 1 Knoblauchzehe, 188 g Käse, Sahne Salz, Pfeffer, Kräuter
und Öl.
Aus dem Mehl, den Eiern und der Milch wird mit einem Schuß
Sprudelwasser zwei Prisen Salz und ein paar getrockneten Kräutern
ein glatter, nicht zu fester Teig errührt.
Die Zwiebeln werden grob gehackt und angebraten. Nun werden die
geputzten und in Scheiben geschnittenen Pilze zusammen mit dem gehackten
Knoblauch hinzugegeben, angedünstet und mit Pfeffer und Salz abgeschmeckt.
Zum Schluß noch ein Schuß Sahne hinzufügen.
Wenn das alles fertig ist, können die Pfannekuchen gebacken werden.
Sobald sie auf dem Teller liegen, werden sie mit der Pilz-Zwiebelmasse und
dem geriebenen Käse gefüllt und zusammengerollt. Fertig.
Geier-Kochstudi
This document was generated using the
LaTeX2HTML translator Version 2K.1beta (1.48)
Copyright © 1993, 1994, 1995, 1996,
Nikos Drakos,
Computer Based Learning Unit, University of Leeds.
Copyright © 1997, 1998, 1999,
Ross Moore,
Mathematics Department, Macquarie University, Sydney.
The command line arguments were:
latex2html -split 0 -no_navigation -transparent -images -noaddress -local_icons -auto_prefix kochen27.tex
The translation was initiated by Richard Brauer on 2002-03-03
Dieses Rezept wurde mal gelesen.
Disclaimer
www.geierkochbuch.de.vu ist nicht verantwortlich für die
Inhalte externer Internetseiten. Trinken so lange
es warm ist. Vor Gebrauch gut schütteln. Hunde bitte nicht von
hinten ... . Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind
rein zufällig. Bei unsachgemäßer Handhabung keine
Wiedergutmachung. Für die Erstellung dieser Webseite wurden
keine Tiere gequält oder getötet. Der Gebrauch dieser
Webseite berechtigt ausschließlich zur Benutzung im privaten Bereich.
Jede darüber hinaus gehende Nutzung, z.B. öffentliche
Vorführung und unerlaubte Vervielfältigung
verstößt gegen geltendes Recht. Für Garderobe keine
Haftung. Wer Geier
nachmacht oder fälscht oder sich nachgemachte oder gefälschte
verschafft und in Umlauf bringt, wird mit Geierentzug nicht unter
n Semestern bestraft.
Erstellt von
Richard Brauer
Letztes Update: Mittwoch, sechster März zweitausendundzwei